Zulassungsbeschränkungen, Bewerbung und Einschreibung
Neben zulassungsfreien Studiengängen gibt es auch Studiengänge mit bundesweiten oder örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Die Zahl von Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung steigt an, es mittlerweile mehr als die Hälfte aller Studiengänge.
Wann gibt es Zulassungsbeschränkungen?
Wenn die Anzahl der Bewerber die Anzahl der zu Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, dann sind Zulassungsbeschränkungen notwendig. Für derart betroffene Studiengänge werden von der jeweiligen Hochschule die Studienplatzkapazitäten errechnet und entsprechende örtliche Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Bei medizinischen und pharmazeutischen Studiengängen existieren Zulassungsbeschränkungen an allen Universitäten in Deutschland.
Was bedeutet "N.c."?
Als „N.c.-Fach“ (Numerus clausus Fach) wird ein Studiengang bezeichnet, wenn ein Auswahlverfahren aufgrund einer beschränkten Studienplatzanzahl durchgeführt wird. Die Zulassungszeugnis Durchschnittsnote, eventuelle Wartezeit und gegebenenfalls weitere Auswahlkriterien werden herangezogen um einen N.C. Wert zu ermitteln, dann wird bundesweit ein N.c. oder auch hochschulbezogen gebildet und dieser entspricht der Zutrittsbarriere, damit nur so viele Erstsemester beginnen, wie auch Studienplätze vorhanden sind. In früheren Zeiten, als die Wehrpflicht noch ausgeführt wurde, gab es Bewerber, welche einen Studienplatz aufgrund des Wehr- oder Zivildienstes nicht antraten, und mögliche Studenten auf einer nach dem N.c. gebildeten Warteliste nachgerückt sind. Dies ist nur noch bei Nichtannahme des Studienplatzes, aufgrund von Mehrfachbewerbungen möglich. Nur dann werden zugeteilte Studienplätze wieder frei.
Diese Auswahlgrenze N.C. wird nicht von den Hochschulen vor Studienstart festgelegt, sondern aufgrund der an der Hochschule vorherrschenden Konkurrenzkampf um die Studienplätze und werden vor jedem Startsemester neu festgelegt.
Bundesweite Zulassungsbeschränkung
Das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund, www.hochschulstart.de, ist für die Studienplatzbewerbung und -vergabe zuständig, sofern es ein bundesweit beschränkter Studiengang ist, diese sind aus dem Medizin und Pharma Bereich.
Örtliche Zulassungsbeschränkung
Diese Zulassungsbeschränkungen werden von der örtlichen Hochschule bestimmt und können jeweils auch dort erfragt werden.