Studienabschlüsse

Studiengänge und Abschlüsse

Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Abschlussarten bei Hochschulabschlüssen, die einen werden staatlich (das Staatsexamen) bzw. kirchlich geprüft, die anderen werden anhand einer Hochschulprüfung erworben. Lediglich eine erfolgreiche Prüfung stellt anschließend einen berufsqulifizierenden Abschluss dar, die bis dahin erfolgen Zwischenprüfungen und Teilabschlüsse, wie zum Beispiel ein Vordiplom, sind hingegen nicht als Abschluss in Deutschland anerkannt.

Hochschulprüfungen

Bachelor und Master sind die Abschlüsse, welche anhand einer Hochschulprüfung erworben werden können, in der Vergangenheit waren es auch Diplom und Magister. Ein möglicher Doktorgrad, die Promotion, kann auch durch eine Hochschulprüfung im Anschluss eines Masters oder Diploms erworben werden.

Bachelor

Der Regelabschluss an einer Hochschule ist der des Bachelors. Als berufsqualifizierender Abschluss werden beim Bachelor dem Studenten berufsbezogene Qualifikationen und wissenschaftliche Grundlagen, sowie Methodenkompetenz zur spezifischen Problembewältigung vermittelt. Mit einem Hauptfach, also keine Kombination zweier Schwerpunktfächer, kann der Bachelor als Monobachelor erlangt werden, in einem Kombinationsstudium auch über mehrere Fächer, zum Beispiel BWL und Jura. In sechs Semestern, kann der Bachelor nach der Regelstudienzeit verliehen werden, wobei die Höchststudienzeit 8 Semester betragen darf. Der Bachelor kann eventuell auch mit einem Praxissemester verbunden sein, damit erhöht sie die Semesterzahl um Eins, dies ist an Fachhochschulen zum Beispiel der Fall. Nach einer europaweiten Hochschulreform zur Vereinheitlichung der Studienabschlüsse, nach erworbenen 180 bzw. 240 ECTS verliehen, diese ECTS werden für die jeweiligen Studienfächer und nach deren Umfang für das Bestehen selbiger vergeben.

Master

Beim berufsqualifizierenden Masterstudiengang können je nach Profil anwendungsorientiert oder forschungsorientiert, je nach Schwerpunkt des Faches, unterschieden werden. Die Studiengänge mit Materabschluss dienen der der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung und gehen dabei weiter als der Bachelor auf die Inhalte ein, eine weitergehende Spezialisierung eben. Die Grundlage für eine Aufnahme eines Masterstudiengangs, stellt ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss dar, zum Beispiel der Bacheleor, es gibt Ausnahmen, in denen dies durch eine Eignungsprüfung geschieht, zum Beispiel künstlerische Studienrichtungen. Ein Nachweis von besonderen Qualifikationen, auf die Anforderungen des Studienganges, ist zusätzlich Voraussetzung für einen Masterstudiengang, dies kann eine Aufnahmeprüfung, ein guter Bachelorabschluss oder spezielle Fähigkeiten, wie zum Beispiel sprachliche Fähigkeiten sein, und sind Fach und Hochschulabhängig. Es gibt zwei Arten der Masterstudiengänge, die die auf zum Beispiel im Bachelorstudiengang erworbenen Fachkenntnisse und Fähigkeiten aufbauen und diese vertiefen, erweitern und die fachlichen, die eine berufspraktische Erfahrung von minestens einem Jahr im Masterstudienfach voraussetzen. Dies kann zum Beispiel an Fachhochschulen durch zwei Praxissemester erreicht werden. Durch einen Masterabschluss, welcher an den Universitäten und Hochschulen, und den Fachhochschulen und Kunst- bzw. Musikhochschulen erworben worden sind, berechtigen zur Promotion, als eines Doktorabschlusses mit fortgesetzter Vertiefung und auch zum höheren Dienst innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Zwei zusätzliche Semester zum Bachelor sind für den Masterstudiengang notwendig, maximal vier dürfen es sein, und die ECTS müssen auf 300 erweitert werden, das heißt die vorherigen ECTS des Bachelors werden mit einbezogen.